Auf die Fragen bzgl. der Haftung gibt die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) die Antwort, dass Auftragsverarbeiter jetzt haften. Auftragsverarbeiter i.S.d. DSGVO ist eine natürliche oder juristische Person, Behörde, Einrichtung oder andere Stelle, die personenbezogene Daten im Auftrag des Verantwortlichen verarbeitet.